
Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor der Website Asdaalraha.com. Diese Seite ist eine der sogenannten Zielseiten, die Benutzer dazu verleiten, automatisierte Handelssoftware zu nutzen. Es wird vermutet, dass die Betreiber Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowährungsdienste ohne Genehmigung anbieten.
Die Bafin hat bereits am 20. Januar 2021 und am 7. November 2023 vor automatisierter Handelssoftware gewarnt.
Unternehmen, die Finanz- oder Kryptowertdienste in Deutschland anbieten, müssen von der Bafin genehmigt sein. Einige Unternehmen bieten jedoch diese Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin genehmigt ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Informationen über die Bafin basieren auf dem § 37 Absatz 4 des Kreditgesetzes und dem § 10 Absatz 7 des Gesetzes über die Überwachung von Kryptowährungen.
Das solltest du wissen!
Die Bafin, das Bundeskriminalamt und das Bundeskriminalpolizeiamt raten Verbrauchern dringend dazu, bei Internetinvestitionen äußerst vorsichtig zu sein und im Voraus gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Zu diesem Zweck bietet die Bafin den Podcast «Vorsicht war es der» zum Schutz der Verbraucher an. Hier können Sie lernen, wie Sie sich vor Betrugsversuchen schützen können.