
Finanzielle Aufsicht Bafin warnte bereits vor dem Turbon am 29. April 2025 oder deren jetzt inaktiven Website Turbon.co. Unbekannte Betreiber verwenden jetzt die Website Turbro.co. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber auf der Website Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie kryptokritische Werte anbieten.
Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptowertdienste anbietet, unterliegt der Aufsicht der Bafin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Um herauszufinden, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin genehmigt ist, können Sie die Unternehmensdatenbank konsultieren.
Informationen über die Bafin basieren auf § 37 Absatz 4 des Kreditgesetzes und § 10 ABS. 7 des Gesetzes über die Überwachung von Kryptowerten.
Das solltest du wissen!
Die Bafin, das Bundeskriminalamt und das Bundeskriminalpolizeiamt raten Verbrauchern dringend, Internetinvestitionen sorgfältig zu prüfen und im Voraus zu recherchieren, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
Zu diesem Zweck bietet die Bafin den Podcast «Vorsicht Verbraucherschutz» an, um Verbraucher über Betrugsmethoden aufzuklären und sie zu schützen.