
Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht Bafin gibt es unbekannte Personen, die sich als Mitarbeiter von Adams Street Partners IIC oder der Adams Street (Europa) GmbH ausgeben und in WhatsApp-Gruppen und Investorendiskussionen aktiv sind. Diese Gruppen werden angeblich von einem Partner des Unternehmens geleitet, der als «Projektmanager der ASP Investment Management Company» bezeichnet wird. Es besteht jedoch keine Verbindung zu Adams Street Partners IIC oder der Adams Street (Europa) GmbH oder deren Mitarbeitern oder Partnern. Es handelt sich um Identitätsdiebstahl.
Potenzielle Mitglieder für WhatsApp-Gruppen wie «Finanzbauer» oder «ASP-VIP-Gruppe» erhalten dort Investitionsempfehlungen für den Kauf von Aktien.
Des Weiteren wurde eine Website mit dem falschen Logo und der Marke von Adams Street Partners erstellt und mit den oben genannten WhatsApp-Gruppen verbunden. Die Website (Aspeglobalpro.com) gibt fälschlicherweise vor, private Investmentdienstleistungen von Adams Street Partners anzubieten.
Es wird verlangt, dass Mitglieder der WhatsApp-Gruppe Zahlungen leisten, um Aktien über ein spezielles «SMA-Konto» zu kaufen. Es besteht der Verdacht, dass unbekannte Betreiber Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne Genehmigung anbieten.
Ein typischer Ablauf solcher betrügerischen Geschäftsinitiativen sieht wie folgt aus:
– Werbung in sozialen Netzwerken, die kostenlose Aktienempfehlungen oder Handelskenntnisse anbietet, unter Verwendung von Identitäten bekannter Wirtschaftsexperten oder autorisierter Institute. Interessierte Investoren werden aufgefordert, den Werbenden über den WhatsApp Messenger zu kontaktieren und einer WhatsApp-Gruppe beizutreten.
– In den WhatsApp-Gruppen teilt ein vermeintlicher Wirtschaftsexperte sein Wissen über finanzielle Angelegenheiten und gibt Empfehlungen für den Kauf bestimmter Aktien.
– Die Gruppen versuchen, über Wochen Vertrauen aufzubauen und stellen dann ein innovatives Finanzinvestitionssystem vor, das angeblich hohe Gewinne erzielen soll.
– Es werden Zahlungen über ausländische Konten oder Kryptowährungen gefordert, und der Druck auf die Anleger wird erhöht, zusätzliche Einlagen zu tätigen.
– Die Zugänglichkeit von Websites, auf denen die Handelsplattform aufgerufen werden kann, ändert sich häufig.
Die Informationen über Bafin basieren auf dem Kreditdokument des Absatzes § 37.
Abschließend raten Bafin, das Bundeskriminalitätsamt und das staatliche Kriminalpolizeibüro den Verbrauchern, Internetinvestitionen äußerst kritisch zu prüfen und Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen. Der «Vorsicht war es der» Podcast von Bafin bietet Verbrauchern Schutz vor Betrugsmaschen.
QUELLEN