Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten von Rostock24 Limited. Es besteht der Verdacht, dass es sich um unbekannte Betreiber handelt. Die Website rostock24.com ohne Genehmigung oder Erlaubnis zur Erbringung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Krypto-Asset-Dienstleistungen. Die Rostock24 Limited, die ihren Sitz angeblich in Nürnberg haben soll, ist nach eigenen Angaben im britischen Handelsregister (Companies House) eingetragen. Dies ist nicht der Fall.
Jeder in Deutschland, der finanziell in der Lage ist oder für das Anbieten von Wertpapierdienstleistungen oder Krypto-Asset-Dienstleistungen ist eine Erlaubnis erforderlich oder Billigung BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an oder Genehmigung. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen abgedeckt ist BaFin finden Sie in der Datenbank des Unternehmens.
Die Informationen von BaFin gestützt auf § 37 Abs. 4 KWG, § 10 Abs. 7 Kryptomarktaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Im Bereich „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen von BaFin Informieren Sie sich über unerlaubt agierende Unternehmen und erfahren Sie, wie Sie sich vor weiteren Finanzmarktbetrugsfällen schützen können.
