
Finanzielle Aufsicht Bafin warnt vor falschen Chips mit dem Namen «Eurau». Das Angebot stammt nicht von genehmigten GmbH oder von der Deutschen Bank AG. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch. Die relevanten Online-Angebote sind keine E-Sene, sondern gemäß Kunst. 48 ff. der MICAR-Europäischen Verordnung nicht von der Bafin genehmigt. Die Emittenten haben jedoch ein weißes Buch gemäß MICAR bei der Finanzaufsicht eingereicht.
Jeder, der laut MICAR in der europäischen Wirtschaftszone Krypta- oder Kryptowertdienste anbietet, benötigt die Genehmigung der Bafin oder einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde. Für die Emission anderer Chips gemäß Titel II MICAR ist ein zuvor von einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde überprüftes weißes Buch erforderlich. Einige Unternehmen oder Personen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Genehmigung oder das erforderliche weiße Buch an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen oder ein bestimmtes weißes Buch von einer Finanzaufsichtsbehörde genehmigt wurde, finden Sie auf der Website der ESMA.
Die Informationen über die Bafin basieren auf § 18 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (Kmag).