
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen mit den Namen «VIP-Kundensupport NEIN.» und «Stock Club NEIN.», die angeblich von der Verwaltung der Bayshore-Kapital GmbH betrieben werden. In diesen Gruppen werden Verbraucher dazu verleitet, Finanzprodukte über die Apps «BayGo» und «BayGoPro» zu vermarkten. Es besteht der Verdacht, dass unbekannte Betreiber unerlaubt Bank- und Finanzdienstleistungen anbieten. Es gibt keinen Zusammenhang mit Unternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika mit Sitz in Bayshore Global Management. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch.
Aus ähnlichen Fällen ist bekannt, dass folgender Ablauf einer Unternehmensgründung vorkommt:
– In sozialen Netzwerken werden Werbeanzeigen geschaltet, die kostenlose Aktienempfehlungen oder Informationen zum Aktienhandel anbieten. Namhafte Wirtschaftsexperten und autorisierte Institute werden für die Werbung herangezogen.
– Interessierte Anleger werden gebeten, die Ersteller der Anzeigen über den WhatsApp-Nachrichtendienst zu kontaktieren und einer WhatsApp-Gruppe beizutreten.
– In den WhatsApp-Gruppen teilt ein vermeintlicher Wirtschaftsexperte sein Wissen zu Finanzthemen. Es werden Informationen über angeblich gewinnbringende Anlagemuster weitergegeben und Empfehlungen zum Kauf bestimmter Aktien ausgesprochen.
– Die Gruppeninitiatoren versuchen über Wochen hinweg Vertrauen aufzubauen und stellen dann ein innovatives System der Finanzanlage vor, das angeblich erhebliche Gewinne erwirtschaften kann.
– Es werden tägliche Check-in-Aktionen und Wettbewerbe angeboten, um Krypto- oder Sachwerte zu erhalten.
– Anleger werden gebeten, sich bei einer Online-Handelsbörse, dem Handelsprogramm des Betreibers oder einer App zu registrieren, um Finanzprodukte zu handeln, die von den Gruppeninitiatoren empfohlen wurden.
– Einige Initiatoren fördern die Probenutzung der Handelsplattform und stellen finanzielle Mittel zur Verfügung. Testzahlungen sind möglich, um Vertrauen aufzubauen.
– Einzahlungen sind oft über ausländische Konten oder Krypto-Assets möglich.
– Der Druck auf Anleger, weitere Einlagen zu tätigen, steigt mit der Zeit. Einige Zahlungen sind unter Auflagen oder gar nicht mehr möglich.
– Die Erreichbarkeit der Websites, auf denen die Handelsplattform aufgerufen werden kann, ändert sich häufig.
Es ist wichtig zu beachten, dass in Deutschland das Anbieten von Wertpapierdienstleistungen oder Krypto-Asset-Dienstleistungen eine Genehmigung von der BaFin erfordert. Einige Unternehmen bieten diese Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin abgedeckt ist, finden sich in der Firmendatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich vorher gründlich zu informieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Weitere Informationen und aktuelle Warnungen zu unerlaubt agierenden Unternehmen finden sich im Bereich «Finanzbetrug erkennen».
QUELLEN