
Die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin warnte bereits am 06.03.2025 vor dem Phantomgewinn oder der nun inaktiven Website Profphantom.io. Unbekannte Betreiber nutzen nun die Website ProfitPhantom.org. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie kryptokritische Werte anbieten.
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen oder Kryptowerte anbietet, unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin genehmigt ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Informationen über die Bafin basieren auf § 37 Absatz 4 des Kreditgesetzes und § 10 Abs. 7 des Gesetzes über die Überwachung von Kryptomärkten.
Das solltest du wissen!
Bafin, das Bundeskriminalamt und das Bundeskriminalpolizeiamt raten Verbrauchern dringend, Internetinvestitionen sorgfältig zu prüfen und im Voraus zu untersuchen, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
Daher empfehlen sie den Podcast «Vorsicht vor Betrug» von Bafin Consumers Protection. Hier erfahren Sie, wie Sie sich vor Betrugsversuchen schützen können.