Die Finanzaufsicht BaFin hat Beweise dafür, dass die TGI AG mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, unter dem Namen «Buy Discount Gold» öffentlich Investitionen in Deutschland anbietet. Diese Anlagen bieten Zinsen und die Freigabe von Gold im Austausch gegen einen vorübergehenden Geldtransfer. Entgegen § 6 des Kapitalanlagegesetzes (VermAnlG) wurde für keine der angebotenen Anlagen ein Verkaufsprospekt veröffentlicht.
In Deutschland können Investitionen grundsätzlich nur mit einem zuvor genehmigten Verkaufsprospekt der BaFin getätigt werden. Im Rahmen einer solchen Genehmigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthält und ob der Inhalt kohärent und verständlich ist. Die Richtigkeit der Informationen im Prospekt wird jedoch nicht überprüft. Ebenso wenig erfolgt eine Prüfung der Seriosität des Emittenten oder eine Kontrolle über das Produkt. Investmentemittenten müssen dies in ihren Verkaufsprospekten klar angeben, und die Herausgeber sind für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.
Wenn für ein öffentliches Investitionsangebot ein genehmigter Verkaufsprospekt erforderlich ist, können Sie in der Datenbank der BaFin gespeicherte Prospekte überprüfen.
Beachten:
Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Abs. 4 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht darf sie Dritte nicht über den Verlauf oder das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens informieren.
Sie können die BaFin bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Informationen zu den genannten Lieferanten haben, wie Muster von Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Telefon- und Faxnummern von Kommunikationspartnern oder Lieferantenkontodaten, wenden Sie sich an unsere Whistleblower-Stelle.
QUELLEN
