Sterben BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites jarxe(.)com und jarxe(.)org. Nach den Erkenntnissen der Finanzaufsichtsbehörde erbringt JARXE CRYPTO TRADING LTD auf den beiden genannten Websites und über die Anwendung „Jarxe“ ohne Genehmigung Wertpapierdienstleistungen und Krypto-Asset-Dienstleistungen.
Wer in Deutschland Wertpapierdienstleistungen und Krypto-Asset-Dienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen abgedeckt ist BaFin finden Sie in der Datenbank des Unternehmens.
Die Informationen von BaFin gestützt auf § 37 Abs. 4 KWG, § 10 Abs. 7 Kryptomarktaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
BaFin, Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern grundsätzlich dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich vorher gründlich zu informieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.
