Es wird behauptet, dass die Angebote von «Richmond365 Finanzen Limited» aus London, Großbritannien, mit einer deutschen Niederlassung in Berlin stammen. Allerdings ist eine solche Gesellschaft nicht im britischen Handelsregister eingetragen.
Wer Bank-, Finanz-, Wertpapier- oder Krypto-Asset-Dienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt hierfür eine Erlaubnis oder Billigung von der BaFin. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienste ohne die erforderliche Genehmigung an oder Zustimmung haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin abgedeckt ist, finden Sie in der Firmendatenbank.
Die Informationen der BaFin basieren auf § 37 Abs. § 4 KWG, § 10 Abs. 7 Kryptomarktaufsichtsgesetz.
