Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website mexassexchange(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet der dortige Betreiber MEX angeblich aus Eschborn unerlaubt Finanz-, Wertpapier- und Krypto-Asset-Dienstleistungen an. Der Operator behauptet fälschlicherweise, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Es besteht keine Verbindung zu einem zugelassenen Wertpapierinstitut in Eschborn.
Jeder in Deutschland, der sich mit Finanzen, Wertpapieren oder Krypto-Asset-Diensten beschäftigt, benötigt eine Genehmigung oder Billigung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin abgedeckt ist, finden Sie in der Datenbank des Unternehmens.
Die Informationen der BaFin richten sich nach § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 Kryptomarktaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
BaFin warnt vor betrügerischen Handelsplattformen.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin vor illegal agierenden Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrügereien am Finanzmarkt schützen können.
