
Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Krypto-Wertdienstleistungen in Deutschland dürfen nur mit Genehmigung der Bafin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin genehmigt ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Informationen über die Bafin basieren auf § 10 Abs. 7 des Gesetzes über die Überwachung von Kryptowährungen.
Das solltest du wissen!
Die Bafin, die Bundeskriminalpolizei und das staatliche Kriminalpolizeibüro raten Verbrauchern im Allgemeinen dazu, Internetinvestitionen äußerst aufmerksam zu überprüfen und im Voraus zu untersuchen, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
Daher empfiehlt der «Vorsicht war es der» Podcast von Bafin Consumers Protection. Dort können Sie lernen, wie Sie sich vor Betrugsversuchen schützen können.