
Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Krypto-Wertdienstleistungen in Deutschland dürfen nur mit Genehmigung der Bafin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin genehmigt ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Informationen über die Bafin basieren auf dem Kreditdokument des Absatzes § 37.
Das solltest du wissen!
Die Bundeskriminalpolizei und das staatliche Kriminalpolizeibüro raten Verbrauchern im Allgemeinen, Internetinvestitionen äußerst aufmerksam zu prüfen und im Voraus zu untersuchen, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Deshalb empfiehlt der Podcast «Vorsicht war es der» von Bafin Consumers Protection, wie man sich vor Betrugsnähten schützen kann.