Die Website erweckt den Eindruck, dass sie von der Ectus-Administration betrieben wird AGSitz: Kemberg, operiert wird. Dies ist nicht der Fall. Es ist Identitätsdiebstahl. Auch die angebliche Regelung durch BaFin trifft nicht zu.
Wer in Deutschland Bank-, Finanz- und Investmentdienstleistungen oder Krypto-Asset-Dienstleistungen anbietet, benötigt eine Erlaubnis BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen abgedeckt ist BaFin finden Sie in der Firmendatenbank.
In letzter Zeit häufen sich Berichte über Betrugsversuche, bei denen Aktien namhafter Unternehmen zur Zeichnung angeboten werden. Diese Bestände werden jedoch nach Bezahlung durch Käufer nicht ausgeliefert und Lieferanten sind nicht mehr verfügbar.
Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen die Erlaubnis des Unternehmens BaFin. Dies gilt auch für Pre-IPO-Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Genehmigung verfügt, finden Sie in der Datenbank des Unternehmens.
Auch der für ein öffentliches Angebot der genannten Aktien erforderliche Wertpapierprospekt liegt nicht vor. Wenn für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein genehmigter Prospekt erforderlich ist BaFin gespeichert ist, können Sie die in der Datenbank gespeicherten Prospekte überprüfen.
Die Informationen von BaFin richtet sich nach § 37 Abs. 4 KWG und § 1 Abs. 3 Wertpapierprospektgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Im Bereich „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen von BaFin Informieren Sie sich über unerlaubt agierende Unternehmen und erfahren Sie, wie Sie sich vor weiteren Finanzmarktbetrugsfällen schützen können.
