Die Finanzaufsicht BaFin hat Beweise dafür, dass Gerechtigkeit Forschung Ventures PTE. LTD., mit Sitz in Singapur, die Investition namens «Co.-Das Investment AlleAkten Wealth x SpaceX» ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anbietet. Diese Kapitalanlage fällt unter § 1 Abs. 2 Nr. 7 des Gesetzes über Kapitalanlagen (VermAnlG) und wird über die Webseiten go.alleaktien(.)com/spacex, asset.alleaktien(.)com/spacex und bettermarkets(.)app/waitlist angeboten.
Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht.
Hintergrund:
In Deutschland ist es nicht möglich, Kapitalanlagen ohne einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt öffentlich anzubieten. Die BaFin prüft, ob der Prospekt die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthält und ob er verständlich und widerspruchsfrei ist. Die Richtigkeit der Informationen wird jedoch nicht überprüft, ebenso wenig wie die Seriosität des Emittenten oder das Produkt. Investmentemittenten müssen dies in ihren Prospekten angeben, und die Herausgeber sind für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.
Um festzustellen, ob ein öffentliches Investitionsangebot einen gebilligten Verkaufsprospekt bei der BaFin eingereicht hat, können Sie die Datenbank der eingereichten Prospekte überprüfen.
Beachten:
Die BaFin nimmt die Aufgaben und Befugnisse nach § 4 Abs. 4 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FindDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht darf sie Dritten keine Informationen über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens mitteilen.
Sie können die BaFin jedoch bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Informationen zu den genannten Lieferanten haben, wie Muster von Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Telefon- und Faxnummern von Kommunikationspartnern oder Lieferantenkontodaten, wenden Sie sich an unsere Whistleblower-Stelle.
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