Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat in diesem Zusammenhang folgende Websites identifiziert:
- alphaxle.com, angeblich betrieben von ALPHA OGAW SICAV oder Makler ALPHAXLE (Vereinigtes Königreich) begrenzt; Identitätsdiebstahl auf Kosten der britischen Finanzmarktaufsicht FCA registrierter Investmentfonds Alpha OGAW SICAV.
- axerdigital.com, angeblich betrieben vom AXA Global Distribution Fund oder Makler AXERDIGITAL (Vereinigtes Königreich) begrenzt; Identitätsdiebstahl auf Ihre Kosten FCA der eingetragene Investmentfonds AXA Global Distribution Fund.
- vontrade.io, angeblich betrieben von VT Sorbus Vector Fund 1 oder Broker VONTRADE (Vereinigtes Königreich) begrenzt; Identitätsdiebstahl auf Ihre Kosten FCA registrierter Investmentfonds VT Sorbus Vector Fund 1.
- vectradx.com, angeblich betrieben von VT Sorbus Vector Fund 1 oder Broker VECTRADX (Vereinigtes Königreich) begrenzt; Identitätsdiebstahl auf Ihre Kosten FCA registrierter Investmentfonds VT Sorbus Vector Fund 1.
- mfxtech.com, angeblich betrieben von MFS MERIDIAN FUNDS – UK EQUITY FUND oder Makler MFXTECH (Vereinigtes Königreich) begrenzt; Identitätsdiebstahl zu Lasten des Investmentfonds MFS MERIDIAN FUNDS – UK EQUITY FUND.
- qpbroker.com, angeblich betrieben von Quilter Die Investoren (Vereinigtes Königreich) Aktienwachstumsfonds oder QPBROKER (Vereinigtes Königreich) begrenzt; Identitätsdiebstahl auf Ihre Kosten FCA Quilter registrierter Investmentfonds Die Investoren (Vereinigtes Königreich) Aktienwachstumsfonds.
- qbitrex.com
Jeder in Deutschland, der finanziell in der Lage ist oder das Anbieten von Wertpapierdienstleistungen oder Krypto-Asset-Dienstleistungen erfordert eine Genehmigung von BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von BaFin abgedeckt ist, finden Sie in der Firmendatenbank.
Die Informationen von BaFin gemäß § 37 Abs. 4 KWG, § 10 Abs. 7 Kryptomarktaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern grundsätzlich dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich vorher gründlich zu informieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.
