
Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Krypto-Wertdienstleistungen in Deutschland dürfen nur mit Genehmigung der Bafin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin genehmigt ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Informationen über die Bafin basieren auf dem Absatz § 37 des Kreditdokuments.
Das solltest du wissen!
Die Bafin, das Bundeskriminalamt und das Bundeskriminalpolizeiamt raten Verbrauchern im Allgemeinen dringend dazu, bei Internetinvestitionen äußerst vorsichtig zu sein und im Voraus gründliche Recherchen durchzuführen, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
Zu diesem Zweck bietet die Bafin den Verbraucherschutz-Podcast «Vorsicht war es der» an. Hier erfahren Sie, wie Sie sich vor Betrugsversuchen schützen können.