Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Krypto-Asset-Dienstleistungen in Deutschland erfordern eine Genehmigung der BaFin, bevor sie angeboten werden dürfen. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienste ohne die erforderliche Genehmigung an. Um herauszufinden, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin abgedeckt ist, können Sie die Datenbank des Unternehmens konsultieren.
Die Informationen der BaFin basieren auf § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaften empfehlen Verbrauchern dringend, äußerst vorsichtig bei der Online-Geldanlage zu sein und sich im Voraus gründlich zu informieren, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
In der Folge «Vorsicht Betrug» des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.
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