Wer in Deutschland Bank-, Finanz-, Wertpapier- oder Krypto-Asset-Dienstleistungen anbietet, benötigt hierfür eine Erlaubnis oder Billigung BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an oder Zustimmung haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen abgedeckt ist BaFin finden Sie in der Firmendatenbank.
Die Informationen von BaFin richtet sich nach § 37 Abs. 4 KWG.
Vorsichtig!
Sterben BaFinDas Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften warnen vor Finanzbetrug Internet. Seien Sie dabei äußerst vorsichtig online Wenn Sie Geld anlegen möchten, recherchieren Sie gründlich, um den Betrugsversuch rechtzeitig zu erkennen.
Im Bereich „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen von BaFin Informieren Sie sich über unerlaubt agierende Unternehmen und erfahren Sie, wie Sie sich vor Finanzmarktbetrug schützen können.
