Unter dem Verdacht steht, dass in Deutschland unter dem Namen ICM Capital Limited unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Krypto-Asset-Dienstleistungen angeboten werden. ICM Capital Limited, angeblich ansässig in Stuttgart, kontaktiert gegenwärtig Verbraucher per E-Mail. Die Betreiber behaupten irrtümlicherweise, dass sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der „Europäischen Finanzaufsichtsbehörde“ (FINA.eu) überwacht werden. Diese Behörde existiert nicht, und die BaFin hat entsprechend gewarnt. Die vorgelegten Zertifikate in diesem Zusammenhang sind Fälschungen.
Jeder in Deutschland, der finanziell dazu in der Lage ist, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Krypto-Asset-Dienstleistungen anzubieten, bedarf einer Genehmigung der BaFin. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin abgedeckt ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Informationen der BaFin basieren auf § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 Kryptomarktaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Im Bereich „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin. Informieren Sie sich über unerlaubt agierende Unternehmen und erfahren Sie, wie Sie sich vor weiteren Finanzmarktbetrugsfällen schützen können.
