Die unbekannten Betreiber von Websites präsentieren sich als Mittler externer Lernplattformen zu Themen der Finanzbildung. Interessenten werden gebeten, ihre Daten in einem Kontaktformular auf der jeweiligen Website anzugeben. Nach den Erkenntnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden Kundendaten an unbefugte Betreiber von Online-Handelsplattformen weitergeleitet, die nicht von der BaFin beaufsichtigt werden. Die hier genannten Websites stehen daher im Verdacht, hauptsächlich der Geschäftsanbahnung für illegal erbrachte Finanzdienstleistungen zu dienen.
Die genannten Websites haben keinen Fußabdruck. Deren Betreiber werden nicht von der BaFin unterstützt.
Folgende Websites wurden im Zusammenhang mit der BaFin bekannt:
– abronexta(.)von
– affinexisagent(.)von
– altruvelonix-pro(.)von
– braklevixapp(.)von
– brinvaxis-pro(.)com
– briventhorixapp(.)von
– bryxlord-ai(.)de
– btc365drevola(.)von
– crystallumlotemax(.)by
– druveniq-pro(.)de
– exionedgeapp(.)by
– extrareich(.)von
– fexorium-pro(.)von
– finalex(.)von
– finanzfokusai(.)de
– finaqcoke-pro(.)by
– fintruxelofizielle(.)de
– fin-upix(.)de
– fixi-kros(.)de
– flickedgeapp(.)von
– focusgainvex(.)by
– deutschlandcoin(.)de
– immediatgrowthplattform(.)by
– kapirontrax-de(.)com
– kapitfon(.)de
– lexi-kros(.)de
– nethertoxagent(.)von
– nexio-rein(.)de
– nexio-trust(.)by
– Nexio-Wert(.)netto
– nwealth(.)by
– optivellorofficial(.)by
– opturex-union(.)by
– ortevalex-ai(.)de
– Proxy-Bit(.)von
– qarlivorn-x(.)de
– reichsaxor(.)de
– rexal-fin(.)de
– richmondzux(.)by
– robosparkinvestor(.)von
– ronexis-pro(.)by
– senvix(.)von
– Sicherwert24(.)de
– sofortkipro(.)von
– tuvenohe-ai(.)de
– vertulogicoffiziell(.)de
– vextrazolofficial(.)by
– wertelogix(.)de
– zemtrovexi(.)de
Es besteht möglicherweise ein Zusammenhang mit anderen Serien von Websites, die Komponenten mit demselben Namen in ihren Bereichen verwenden.
Jeder in Deutschland, der finanziell in der Lage ist oder die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen anbietet, bedarf einer Erlaubnis von der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin abgedeckt ist, finden Sie in der Firmendatenbank.
Die Informationen der BaFin richten sich nach § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes.
Das sollten Sie wissen!
BaFin, Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern grundsätzlich dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich vorher gründlich zu informieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.
QUELLEN
