
Finanzdienstleistungen in Deutschland werden von Unternehmen angeboten, die eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) besitzen. Einige Firmen bieten jedoch solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung an. Um festzustellen, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin genehmigt ist, können Sie die Unternehmensdatenbank konsultieren.
Die Regelungen zur Finanzaufsicht basieren auf dem Kreditgesetz 4, § 37, § 10 Absatz 7 des Gesetzes über die Überwachung des Kryptowährungsmarktes.
Wichtige Information!
Die Bafin, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Kriminalpolizei empfehlen Verbrauchern dringend, Internetinvestitionen sorgfältig zu prüfen und im Voraus zu recherchieren, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
In diesem Zusammenhang bietet der Podcast «Vorsicht war es der» von Bafin Consumer Protection wertvolle Informationen, wie man sich vor Betrugsversuchen schützen kann.