Die Finanzaufsicht BaFin hat bereits am 11. August 2025 und 17. Oktober 2025 vor MonaCasse bzw. den jetzt inaktiven Websites monacasse(.)com und monacasses(.)com gewarnt. Unbekannte Betreiber nutzen jetzt die Website monnacasse(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website Finanz- und Anlagedienstleistungen sowie Krypto-Asset-Dienstleistungen ohne Erlaubnis erbringen.
Unternehmen, die in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Krypto-Asset-Dienstleistungen anbieten, benötigen eine Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienste ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Informationen der BaFin basieren auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und § 10 Absatz 7 des Kryptomarktaufsichtsgesetzes.
Das sollten Sie wissen!
BaFin, Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern grundsätzlich dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich vorher gründlich zu informieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.
