Die Finanzaufsicht BaFin hat klargestellt, dass Tradevest Crypto, der Betreiber der Websites tradevestcrypto(.)com und Blockchainfahndung(.)de, nicht gemäß der Verordnung (eu) 2023/1114 über Märkte für Krypto-Assets (Bewegung) zugelassen ist, um Krypto-Asset-Dienste bereitzustellen. Die Verantwortlichen unterliegen keiner Aufsicht BaFin.
Der Inhalt der genannten Websites deutet darauf hin, dass der Betreiber illegal Krypto-Asset-Dienste anbietet, darunter die «Rückgabe» von Krypto-Assets an «rechtmäßige Eigentümer» sowie den «Umtausch in Euro und Auszahlung auf ein Bankkonto».
Der Betreiber steht nicht unter der Aufsicht der BaFin und hat keine Verbindung zum lizenzierten Institut Tradevest Digital Assets GmbH. Hierbei handelt es sich um Identitätsmissbrauch zum Schaden der Tradevest Digital Assets GmbH.
Krypto-Asset-Dienstleister in Deutschland benötigen gemäß MiCAR eine Genehmigung. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Genehmigung. Informationen über die Zulassung eines bestimmten Unternehmens durch die BaFin finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Angaben der BaFin beruhen auf § 10 Absatz 7 des Kryptomarktaufsichtsgesetzes.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern grundsätzlich dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich gründlich zu informieren, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
In der Rubrik «Finanzbetrug erkennen» finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin vor illegal agierenden Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrügereien am Finanzmarkt schützen können.
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