Die Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2024/2025 und die laufenden Überwachungsergebnisse haben gezeigt, dass die ordnungsgemäße Organisation der Geschäftstätigkeit der C24 Bank gewährleistet ist GmbH ist nicht gegeben. Insbesondere bei der Geldwäscheprävention bestehen gravierende Mängel. Der BaFin Dabei wurden unter anderem Mängel bei der Umsetzung des Verdachtsmeldeverfahrens sowie bei der Organisation und Umsetzung von Informationspflichten festgestellt, die sich vor allem auf betrügerisch genutzte Konten bezogen.
Maßnahmen von BaFin
Sie kommt BaFin Kommt es zu dem Schluss, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts mangelhaft ist, muss es Maßnahmen ergreifen.
- Sterben BaFin kann verlangen, dass das Institut die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist behebt, um in Zukunft über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation zu verfügen.
- Darüber hinaus kann die Finanzaufsicht die Einführung zusätzlicher Kontrollmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche anordnen oder weiterzuentwickeln, um betrügerische Transaktionen zu vermeiden. Der BaFin kann das Institut anweisen, seine Sicherheitsmaßnahmen unter anderem in den Bereichen Kundenakzeptanzprozess, kontinuierliche Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Meldung verdächtiger Aktivitäten zu verstärken.
- Darüber hinaus kann es verlangen, dass das Institut über ausreichende personelle sowie technische und organisatorische Ressourcen verfügt, um sicherzustellen, dass den Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz nachgekommen wird.
- Sterben BaFin es kann auch erhöhte Kapitalanforderungen festlegen, bis organisatorische Mängel beseitigt sind. Dadurch sollen zusätzliche Risiken aus einer unsachgemäßen Geschäftsorganisation begrenzt werden.
Das hat BaFin bei der C24 Bank GmbH Er tat es.
Um die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen zu überwachen, BaFin einen Sonderbeauftragten für das Institut ernannt. Der Sonderbeauftragte wird sein BaFin berichtet kontinuierlich über den Fortschritt der Umsetzung im Institut.
Zum Hintergrund
Die richtige Organisation des Unternehmens
Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation soll sicherstellen, dass Kreditinstitute die gesetzlichen Vorschriften einhalten und das wirtschaftlich Notwendige tun. Wie dies geschieht, regelt § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Zu einem guten Geschäftsgebaren gehören auch eine wirksame und angemessene Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Straftaten sowie ein ordnungsgemäß ausgestaltetes Risikomanagement.
Dies bedeutet unter anderem, dass Kreditinstitute im Rahmen des Risikomanagements über angemessene Risikokontrollen verfügen müssen. Dazu gehört auch, dass Institute ihre Risiken richtig ermitteln und überwachen – und daraus die richtigen Schlüsse ziehen.
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Welche Pflichten Unternehmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllen müssen, ist im Geldwäschegesetz festgelegt (AMLA) geregelt. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Unternehmen beispielsweise dazu, für Transparenz bei ihren Geschäfts- und Finanztransaktionen zu sorgen. Unternehmen müssen außerdem ein wirksames Risikomanagement einschließlich einer Risikoanalyse implementieren (§ 5). AMLA) und interne Sicherheitsmaßnahmen (§ 6 AMLA) gehören dazu.
Gemäß § 6 Absatz 1 AMLA Kreditinstitute müssen interne Sicherheitsmaßnahmen zur Steuerung und Reduzierung der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Form von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen schaffen. Auf diese Weise wollen Kreditinstitute verhindern, dass ihre Dienstleistungen dazu missbraucht werden, Gewinne aus Straftaten in den legalen Geldkreislauf zu lenken. Kreditinstitute müssen zudem die Funktionsfähigkeit interner Sicherheitsmaßnahmen überwachen und diese gegebenenfalls aktualisieren.
Die Anordnung ergeht auf der Grundlage des § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG und § 6 Abs. 1 und 8 sowie § 51 Absatz 2 Sätze 1 und 2 AMLA and § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 NEIN. 6 KWG.
Seine Befehle BaFin sie sind dauerhaft.
Veröffentlichung der Maßnahmen von BaFin erfolgt nach festen Regeln. Diese finden sich in § 60b KWG and § 57 Abs. 1 AMLA.
QUELLEN
