Das Bundesamt hat heute beschlossen, das Gesetz der Renovierungshilfe zu ändern. Dies bedeutet, dass Länder, die Renovierungshilfe erhalten, auch die höhere Verschiebungswissenschaft mit den Änderungen des Grundgesetzes im März 2025 verwenden können. Dies ermöglicht die Finanzierung zukünftiger Ausgaben und Investitionen in größerem Umfang in Bremen und Saarland.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: «Wir stärken die Fähigkeit, in den Staaten und Gemeinden zu handeln, so dass mehr auf allen Ebenen unseres Staates investiert werden können: In der modernen Infrastruktur haben wir in guter Bildung, Digitalisierung und medizinischer Versorgung im März bereits eine größere Möglichkeit des Handelns gewährleistet.
Wir nähern uns auch dem Problem der alten kommunalen Schulden. Mit diesem Thema werden wir uns in den kommenden Monaten intensiv befassen und zusammen mit den Bundesstaaten die Gemeinden in den finanziellen Herausforderungen unterstützen. Starke Gemeinden sind wichtig für unsere Demokratie. – –
Mit der Änderung der Schuldenbremse, die am 25. März 2025 nach Artikel 109 in Kraft trat (Absatz 3 des Grundgesetzes, erhalten die Bundesstaaten eine strukturelle Freiheit von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. die gleiche strukturelle Schulden wie Teil der Schuldenbremse. Diese Änderung des Grundgesetzes wird durch das Projekt eines Gesetzes umgesetzt, das die strukturelle Komponente für die am 2. Juli 2025 eingeführten Länder, die das Bundesbüro eingeführt hat, umgesetzt wird.
Damit alle Länder diese größeren Handlungsmöglichkeiten nutzen können, ist das Gesetz der Renovierungshilfe nun dieser strukturellen Kreditoption für die Bundesstaaten angepasst.
Dies stellt sicher, dass Bremen und Saarland auch die neuen Sanktionen ohne Sanktionen gemäß dem Gesetz der Sanierung nutzen können. Die Möglichkeit für Bremen und Saarland für die Einbeziehung von Strukturdarlehen ist im Vergleich zu allen Ländern immer noch begrenzt. Dies soll übermäßige Schulden reduzieren. Darüber hinaus sind beide Länder verpflichtet, regelmäßig über die Reduzierung übermäßiger Schulden und Maßnahmen zu reduzieren, um unabhängig von der Schuldenbremse einzuhalten.
Seit dem 2. Juli 2025 hat die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Stiftung für Damit Länder und Gemeinden 100 Milliarden Euro für Investitionen verfügbar sind. Der Zweck ist, dass Länder und Gemeinden schnell in ihre Infrastruktur investieren und die Grundlage für das langfristige Wirtschaftswachstum schaffen können.
Bundesmittel sollten schnell, flexibel und in gewisser Weise gemäß den Prioritäten auf der Website und insbesondere dem Fluss in den folgenden Feldern verwendet werden: Bevölkerungsschutz, Transportinfrastruktur, Krankenhaus, Rehabilitation und Pflegeinfrastruktur, Energie- und Wärmeinfrastruktur, Bildungsinfrastruktur, Pflege und Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung.
Die Bundesregierung ist auch im Austausch für die Länder, um die Gemeinden zusammen mit den Bundesstaaten in den finanziellen Herausforderungen zu unterstützen. Dies bezieht sich auf die alten kommunalen Schulden, auf die Befreiung starker Finanzländer und die östlichen Deutschen Länder in der Forderung um Recht und das Recht, den Antrag und das Gesetz zu überlasten. Diese Themen werden in den kommenden Monaten behandelt.
