Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Risikobegrenzung von Fonds beschlossen. Das Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Risiken von Investmentfonds zu begrenzen und neue Anforderungen umzusetzen eu– Das Gesetz (Änderungen der Richtlinien 2009/65/Z.B und 2011/61/eu durch die neue Richtlinie (eu) 2024/927 und Änderungen der Richtlinien 2009/65/Z.B36.2013/eu Und (eu) 2019/2034 durch die neue Richtlinie (eu) 2024/2994). Der Gesetzentwurf setzt die europäischen Vorgaben 1:1 in deutsches Recht um.
Das Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung des Finanzstandorts Deutschland. Die verpflichtende Einführung von Instrumenten zur Liquiditätssteuerung beugt systemischen Risiken vor. Dies dient auch der Stabilität der deutschen und europäischen Finanzmärkte. Durch den Einsatz dieser Instrumente wird das Fondsliquiditätsmanagement robuster gegenüber möglichen externen Schocks. Anpassungen an die neuen europäischen Anforderungen an Fondsmanager schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union.
Darüber hinaus werden die nationalen Rechtsvorschriften zu den Finanzmärkten an den überarbeiteten Rechtsrahmen für die sogenannten Finanzmärkte angepasst spülen über zentrale Gegenparteien (Zentrale GegenparteienCCP) in der Europäischen Union.
Gleichzeitig soll mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung mehr Flexibilität für deutsche Fondsmanager geschaffen werden. Mit dem Gesetzentwurf wird das Kapitalanlagegesetzbuch weiter geändert, um die Emission wettbewerbsfähigerer Produkte für deutsche Fondsanbieter zu erleichtern. Dadurch stehen Anlegern mehr und bessere Anlagemöglichkeiten zur Verfügung. Dies erhöht die Attraktivität des Hintergrundstandortes Deutschland.
