Finanzaufsicht BaFin Am 5. November 2025 wurde gegen TTL Beteiligungs- und Immobilien ein Bußgeld in Höhe von 40.000 Euro verhängt.AG behoben. Das Unternehmen hat gegen seine Verpflichtungen aus dem Wertpapierhandelsgesetz verstoßen (WpHG) verletzt. TTL-Investitionen und ImmobilienAG hat nicht durch eine Mitteilung mitgeteilt, ab wann und unter welcher Internetadresse die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2024 der Öffentlichkeit zugänglich waren.
Unternehmen müssen durch eine sogenannte Bekanntmachung angeben, wann und wo sie ihre Finanzberichte im Internet veröffentlichen. Die Bekanntmachung dient dazu, dass alle Interessierten die Finanzberichte gleichzeitig lesen können.
Zum Hintergrund:
Finanzberichte enthalten unter anderem Informationen über die allgemeine wirtschaftliche Lage eines Unternehmens (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) und geben Aufschluss über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken. Diese Informationen sind für Anleger wichtig, um eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen. Unternehmen wie die TTL Beteiligungs- und Grundimmobilien-AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier Wertpapiere am organisierten Markt ausgeben, müssen – zusätzlich zur Offenlegung im Unternehmensregister (Mitteilung) – bekannt geben, wann und wo sie ihre jährlichen Finanzinformationen im Internet veröffentlichen. Diese Mitteilung muss spätestens vier Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres, jedoch vor der ersten Veröffentlichung der jährlichen Finanzinformationen erfolgen.
Wenn das Unternehmen keine Mitteilung veröffentlicht, verstößt es gegen das Securities Exchange Act. Die BaFin kann dies mit einem Bußgeld ahnden. Dieser beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.
