Die Bundesregierung möchte den bürokratischen Aufwand für Familien reduzieren. Heute hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Auszahlung von nicht beanspruchtem Kindergeld nach der Geburt eines Kindes ohne Antrag verabschiedet.
Diese Maßnahme stellt eine erhebliche Erleichterung für Familien nach der Geburt dar und ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung der Bürokratie und zur Schaffung eines modernen Staates. Die antragslose Auszahlung von Kindergeld ist im Koalitionsvertrag festgelegt und entspricht einer Empfehlung der Sozialstaatsreformkommission.
Durch die Umsetzung des «Nur einmal»-Prinzips müssen Eltern ihre Daten nur einmal zur Verfügung stellen, was Hunderttausenden von ihnen erhebliche Erleichterung bringen wird. Es wird erwartet, dass jährlich 300.000 Erstanträge entfallen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sagte: «Wir streben einen modernen Staat an, der den Menschen dient. Mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Kabinett ermöglichen wir die Auszahlung von Kindergeld ohne Antrag. Wir entlasten Familien und reduzieren die Bürokratie. Unser Ziel ist es, dass Eltern sich voll und ganz um ihre Kinder kümmern können, anstatt sich mit unnötiger Bürokratie herumschlagen zu müssen. Es freut mich sehr, dass wir den Familien das Leben etwas leichter machen können.»
Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas betonte: «Wir wollen den Sozialstaat transparenter, effizienter und bürgernäher gestalten. Als erste Maßnahme aus den Vorschlägen der Sozialstaatskommission führen wir die antragslose Auszahlung von Kindergeld ein. Gerade junge Eltern haben oft alle Hände voll zu tun und keine Zeit für bürokratische Prozesse. Wir befreien sie von der Last der Antragstellung für Kindergeld.»
Das Kindergeld ist eine der bedeutendsten Leistungen für Familien in Deutschland und wird monatlich als Steuerrückerstattung aus der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.
Ab 2024 können Eltern vorab ausgefüllte Anträge auf Kindergeld nutzen. Nach der Geburt eines Kindes erhalten sie einen Willkommensbrief mit einem QR-Code aus der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, was den Prozess für Eltern deutlich vereinfachen sollte.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die antragslose Auszahlung wird dann im Laufe des Jahres 2027 in zwei Stufen erfolgen:
1. Im März 2027 wird das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, an den aktuellen Kindergeldempfänger ausgezahlt.
2. Im November 2027 wird Kindergeld auch für Erstkinder ohne Antrag ausgezahlt, vorausgesetzt, mindestens ein Elternteil lebt mit dem Kind in Deutschland, die IBAN des Elternteils ist bekannt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet.
Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt für jedes Neugeborene eine Steuerkennzahl, wobei die Geburtsinformationen von den Meldeämtern über die Meldebehörden übermittelt werden. Die Familienkasse wird über die Geburt informiert und die Zahlung kann automatisch erfolgen, sobald die Kontodaten bekannt sind.
Bürger können bereits heute beim Bundeszentralamt für Steuern ihre Steuererklärungen einreichen und ihre IBAN mitteilen – entweder über das ELSTER-Portal oder die App IBAN+. Wenn die Voraussetzungen für die antragslose Auszahlung nicht erfüllt sind, erhalten Eltern einen Begrüßungsbrief. Die Familienkasse prüft den Anspruch auf Kindergeld und nutzt Mechanismen zur Verhinderung ungerechtfertigter Zahlungen.
Zusätzlich zur direkten Unterstützung von Familien investiert der Bund stark in die Kinderbetreuung und Bildung, um die Chancengleichheit aller Kinder zu fördern. Jährlich stehen von 2026 bis 2029 fast eine Milliarde Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung. Für die Digitalisierung an Schulen sind noch 2,5 Milliarden Euro vorgesehen. Allein im Jahr 2026 werden weitere 1,1 Milliarden Euro für die Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt.
Das Bundesministerium der Finanzen plant zusätzliche Maßnahmen, um den Kontakt zwischen Bürgern und Verwaltung zu vereinfachen. Dazu gehört die Erweiterung der vorausgefüllten und automatisierten Steuererklärung, die Verbesserung der Verwaltungssprache und die Gestaltung verständlicherer Bescheidschreiben zur Erteilung der Steuer-ID in Zusammenarbeit mit dem Bundeszentralamt für Steuern.
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