
Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, das Gesetz zur zweiten Pensionskonsolidierungsgesellschaft zu erläutern. Dieses Gesetz zielt darauf ab, das Pensionssystem des Unternehmens als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente zu stärken und weiter zu festigen.
Bundesminister für Finanzen und Vizekanzler Lars Klingbeil: «Wir möchten das Rentenprogramm des Unternehmens stärken, insbesondere für kleine und mittelgroße Unternehmen sowie für Mitarbeiter mit geringem Einkommen. Die Unternehmensrenten sind eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente und helfen den Menschen, die hart für ihr Leben gearbeitet haben, um im Ruhestand gut versorgt zu sein.
Bundesministerin für Arbeit Bärbel Bas: «Die Unternehmensrenten sind effizient und sicher, insbesondere wenn sie kollektiv von den Sozialpartnern organisiert sind. Zukünftig sollen insbesondere Mitarbeiter mit geringem Einkommen und kleine bis mittelgroße Unternehmen von dem Rentenkonsolidierungsgesetz profitieren, das zusätzliche abgesicherte Renten vorsieht.
Im Jahr 2018 wurden neue steuerliche Anreize für Geringverdiener eingeführt, und ein neues Tarifmodell für die Unternehmensrente, das Sozialpartnermodell, wurde gemäß dem Unternehmensrecht eingeführt. Diese Maßnahmen werden nun erweitert, um die Unternehmensrente fest im bestehenden Regelwerk zu verankern.
Das Projekt zielt darauf ab, die Hürden für die Teilnahme am bestehenden Sozialpartnermodell zu verringern, indem künftig alle Modelle der Sozialpartner für alle Mitarbeiter im Verantwortungsbereich der jeweiligen Gewerkschaft geöffnet werden, vorausgesetzt, die Sozialpartner stimmen zu. Dies kann dazu beitragen, die Verbreitung von Unternehmensrenten, insbesondere in kleinen und mittelgroßen Unternehmen, zu fördern. Zudem wird die Einkommensgrenze für die sogenannte «Bav-S-Finanzierung» für Mitarbeiter mit geringem Einkommen zukünftig moderat und regelmäßig angepasst, um den Zugang zu den Unternehmensrenten für diese Gruppe zu verbessern. Anpassungen in der Investitionsregulierung sollen zudem die Renditechancen für Unternehmensrenten erhöhen.
Neben den Regelungen im Bereich der Unternehmensrenten werden auch soziale Gesetze angepasst. Beispielsweise wird die Möglichkeit von Online-Wahlen bei den Sozialversicherungswahlen stabilisiert und erweitert.