Die Finanzaufsicht BaFin hat Barclays am 10. März 2026 mit einer Geldstrafe von 1.650.000 € belegt, die durch SPS behoben wurde. Der Grund für die Strafe war eine Verletzung der Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die Barclays SPS hat zwischen Juni 2022 und März 2023 in 26 Fällen Stimmrechtsmitteilungen desselben Emittenten nicht rechtzeitig abgegeben.
Zum Hintergrund:
Aktionäre sind verpflichtet, dem Emittenten und der BaFin innerhalb von vier Handelstagen mitzuteilen, wenn ihre Stimmrechte bestimmte Schwellenwerte erreichen.
Die Meldung von Stimmrechten dient der Transparenz am Kapitalmarkt. Das Ziel besteht darin, die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland im internationalen Wettbewerb zu steigern und das Vertrauen der Anleger in die Funktionsfähigkeit des deutschen Aktienmarktes zu stärken.
Wenn Meldepflichtige den Emittenten und die BaFin nicht rechtzeitig informieren, wenn ihre Aktien bestimmte Schwellenwerte überschreiten, unterschreiten oder erreichen, verstoßen sie gegen die §§ 33 ff. Aktiengesetz des WpHG. Die BaFin kann dies mit einem Bußgeld ahnden, das sich entweder auf jeden einzelnen Verstoß oder auf einen Verstoß gegen die Aufsichtspflicht bezieht. Für juristische Personen beträgt die Höchststrafe zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes. In diesem Fall wurde die Verletzung der Aufsichtspflicht geahndet. Das bedeutet, dass das Unternehmen keine ausreichenden organisatorischen Maßnahmen ergriffen hat, um Verstöße zu verhindern oder wesentlich zu erschweren.
