Die Finanzaufsicht BaFin hat am 24. Oktober 2025 Müller – Die Lila Logistik zu einer Geldstrafe von 44.000 € verurteilt. Das Unternehmen hat gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Müller – Die Lila Logistik hat es versäumt, durch eine Bekanntmachung mitzuteilen, ab wann und unter welcher Internetadresse die jährlichen (Konzern-)Finanzinformationen für die Geschäftsjahre 2022 und 2024 der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Unternehmen müssen in einer sogenannten Mitteilung angeben, wann und wo sie ihre Finanzberichte im Internet öffentlich veröffentlichen. Die Bekanntmachung dient dazu, dass alle Interessierten die Finanzberichte gleichzeitig lesen können.
Zum Hintergrund:
Finanzberichte enthalten Informationen über die allgemeine wirtschaftliche Lage eines Unternehmens (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) und geben Aufschluss über die voraussichtliche Entwicklung mit den wesentlichen Chancen und Risiken. Diese Informationen sind für Anleger wichtig, um eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen. Unternehmen wie Müller – Die Lila Logistik, die ihren Sitz in Deutschland haben und Wertpapiere am organisierten Markt ausgeben, müssen bekannt geben, wann und wo sie ihre jährlichen (Konzern-)Finanzinformationen veröffentlichen. Die Internet-Veröffentlichung erfolgt zusätzlich zur Offenlegung im Firmenbuch (Bekanntmachung). Diese Mitteilung muss spätestens vier Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres, jedoch vor der ersten Veröffentlichung der jährlichen Finanzinformationen erfolgen.
Wenn ein Unternehmen keine Mitteilung veröffentlicht, verstößt es gegen das Securities Exchange Act. Die BaFin kann dies mit einer Geldstrafe ahnden, die maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes betragen kann.
