Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines neuen Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer Steuervorschriften beschlossen. Das Ziel dieses Gesetzes ist die Modernisierung des Steuerberatungsrechts, um die Steuerberatung für Bürger flexibler zu gestalten und die Berater zu entlasten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Die Arbeitswelt verändert sich rasant und wird immer digitaler. Deshalb aktualisieren wir auch das Steuerberatungsgesetz. Bürgerinnen und Bürger profitieren von einem breiteren Leistungsspektrum. Zukünftig können Lohnsteuerhilfevereine ihre Beratung in mehr Fällen anbieten. Gleichzeitig reduzieren wir den bürokratischen Aufwand. Dies ist ein weiterer Schritt zur Entlastung der Bevölkerung und unserer Wirtschaft.“
Durch die Umstellung auf die Gewerbesteuer wird für mehr Steuergerechtigkeit gesorgt. Ziel ist es, zu verhindern, dass Unternehmen den Anschein erwecken, sie würden ihren Sitz einfach dorthin verlegen, wo die Gewerbesteuer besonders niedrig ist.“
Der Gesetzentwurf sieht vier wesentliche Änderungen im Bereich des Steuerberatungsrechts vor:
- Die Verordnung der Lohnsteuerhilfevereine wird grundlegend modernisiert. Unter anderem sollen die Betragsgrenzen für mit der Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine vereinbare Tätigkeiten abgeschafft werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins auch Einkünfte aus Miete und Verpachtung erwirtschaftet. Darüber hinaus ist es künftig möglich, dass eine Person statt bisher zwei Beratungsstellen drei Beratungsstellen leitet. Nach Schätzungen von BMF Künftig können rund 35.500 weitere Steuerpflichtige von der Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins profitieren. Die Steuerberatungskosten werden daher jährlich steigen Das. Reduzierung um 10 Millionen Euro.
- Die Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen wird neu geregelt. So können sich Energieberater künftig auch mit steuerrechtlichen Fragestellungen befassen, die mit ihrer Beratung in Zusammenhang stehen.
- Die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten wird erweitert. Neben nahen Angehörigen können künftig auch andere nahestehende Personen eine kostenlose Beratung anbieten. Darüber hinaus sog Kliniken für Steuerrecht an Universitäten erlaubt sein.
- Die Verpflichtung für Steuerberater, zusätzliche Beratungsstellen zu betreiben, entfällt. Dies bedeutet, dass eine weitere Beratungsstelle unterhalten werden kann, ohne dass diese von einem anderen Steuerberater geführt wird oder eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.
Das Projekt beinhaltet auch weitere fiskalische Maßnahmen:
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Mindesthebesatzes der Gewerbesteuer auf 280 Prozent wirkt der Scheinverlagerung von Unternehmen entgegen. Bisher waren niedrige Hebesätze häufig ein Anreiz für Unternehmen, ihren steuerlichen Wohnsitz in die entsprechenden Gemeinden zu verlegen, auch wenn sie dort keine nennenswerten Aktivitäten ausüben.
Der Entwurf enthält auch Änderungen des Gesetzes über die Grunderwerbsteuer, um eine mögliche Doppelbesteuerung desselben Lebenssachverhalts bei Schuldverhältnissen zu vermeiden (UNTERZEICHNUNG) und Umzugstransaktion (Schließen) auszuschließen. Darüber hinaus werden die Kündigungsfristen für die Beteiligten gemäß § 19 des Grunderwerbsteuergesetzes auf einen Monat verlängert.
