
Heute hat das Bundesamt den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) genehmigt. Mit der Aktiven Rente setzt der Bund finanzielle Anreize für mehr Arbeitsplätze im Alter.
Dies ist ein zusätzlicher Impuls für das Wirtschaftswachstum in Deutschland. Die Tatsache, dass ältere Arbeitnehmer mehr am eigenen Arbeitsplatz arbeiten können, steigert die Produktivität und wirkt der Qualifizierung der Belegschaft entgegen.
Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil: „Wir bieten einen zusätzlichen Impuls für das Wirtschaftswachstum in Deutschland. Dafür braucht die Wirtschaft insbesondere ältere und erfahrene Arbeitskräfte und Fachkräfte. Sie können ihr Wissen weitergeben und sich weiterhin engagieren. Wer ehrenamtlich arbeitet, profitiert daher von der aktiven Rente.“ Bei Gehaltsempfängern ist die staatliche Einbehaltung einzubehalten, die weiterhin beruflich in Höhe von 2.000 Euro pro Monat arbeitet.
Ausführlich:
Eine erhöhte allgemeine Beschäftigung ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels und der Auswirkungen der demografischen Entwicklung. Dies trägt auch dazu bei, Personalengpässe in vielen Bereichen aufzulösen und das Erlebnis länger im Unternehmen zu halten.
Das macht Arbeit im Alter attraktiver: Die Aktivrente sieht eine Lohnsteuerbefreiung bis zu 2.000 Euro im Monat vor. Auch der Einsatz ehrenamtlicher Arbeitskräfte im Rentenalter ist für den Arbeitnehmer oft eine Chance, die eigene Karriere länger fortzusetzen.
Die Aktivrente soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Rentner erhalten jährlich einen Freibetrag von bis zu 890 Millionen Euro. Die Aktivrente belohnt diejenigen, die das gesetzliche Rentenalter erreichen und freiwillig weiterarbeiten.
Begünstigt Dabei handelt es sich um sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (ausgenommen freie Beamte und Beamte), die das gesetzliche Renteneintrittsalter überschritten haben. Der Vorteil tritt unabhängig davon ein, ob der Steuerpflichtige eine Rente oder Rente bezieht ggf. Unterbrechung. Die Steuerbefreiung ist auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – einschließlich der Übergangsregelungen – das 67. Lebensjahr überschritten haben. So werden sie Fehlanreize vermeiden.
Keine Beseitigung davon Sozialversicherungspflicht: Die Steuerbefreiung soll auch der Stärkung der Sozialversicherungen dienen. Mit der Verpflichtung bestehender Sozialversicherungen profitieren auch Sozialsysteme von Bonuszahlungen. Davon profitieren letztlich alle, denn die Sozialsysteme werden erleichtert, der Arbeitskräftemangel bekämpft und Deutschland insgesamt gefestigt.