Auktionsbekanntmachung – Wiedereröffnung 10-jähriger Bundesanleihen
Das Bundesministerium der Finanzen gibt bekannt, dass die Wiedereröffnung von 10-jährigen Bundesanleihen am 15. März 2022 stattfinden wird. Die Anleihen werden am 15. Februar 2032 fällig.
Die Bundesanleihen werden zu einem Zinssatz von 0,00% emittiert. Das Emissionsvolumen beträgt insgesamt 5 Milliarden Euro. Die Zuteilung erfolgt über ein Tenderverfahren.
Die Wiedereröffnung der Bundesanleihen steht allen interessierten Investoren offen. Gebote können im Rahmen des Tenderverfahrens abgegeben werden. Die Annahme der Gebote erfolgt zu den Bedingungen und Konditionen der Auktionsbedingungen.
Die Fälligkeit der Bundesanleihen erfolgt am 15. Februar 2032. Die Zinsen werden am 15. August und 15. Februar eines jeden Jahres ausgezahlt. Die Bundesanleihen sind in Stückelungen von 0,01 Euro erhältlich.
Investoren können sich über die aktuellen Konditionen der Bundesanleihen auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen informieren. Dort finden sie auch weitere Informationen zu den Bedingungen der Emission und zur Abwicklung des Tenderverfahrens.
Interessierte Investoren sollten die Auktionsbedingungen sorgfältig lesen und sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Die Frist für die Abgabe der Gebote endet am 14. März 2022 um 12:00 Uhr MEZ.
Für Fragen und weitere Informationen steht das Bundesministerium der Finanzen gerne zur Verfügung. Investoren können sich telefonisch unter +49 (0) 30 18 682-0 oder per E-Mail an bundeswertpapiere@bmf.bund.de an das Ministerium wenden.
Wir freuen uns auf Ihr Interesse an den 10-jährigen Bundesanleihen und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
QUELLEN
