Die Bundesregierung engagiert sich intensiv für die Rentensicherung in ganz Deutschland. Dabei unterstützt sie Reformen in den drei Säulen der Altersvorsorge – der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Vorsorge.
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Reform der privaten steuerlich geförderten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) sowie die Eckpunkte zur Umsetzung der Vorruhestandsrente beschlossen. Dadurch stärkt der Bund die dritte Säule – die freiwillige private Altersvorsorge.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betont: „Unser Ziel ist es, mit unseren Reformen alle drei Säulen der Altersvorsorge – gesetzliche, betriebliche und private – zukunftsorientiert zu gestalten.“
Die Reform der privaten Rentenversicherung löst die Riester-Rente ab und soll insbesondere für Bürger mit niedrigem und mittlerem Einkommen einfacher gestaltet werden. Sie bietet auch Renten für Menschen ohne umfangreiche Kapitalmarkterfahrung an. Mit der Frühstartrente erhalten junge Menschen durch staatliche Zuschüsse Startkapital für den Vorruhestand.
Im Detail:
– Ein Vorsorgeportfolio ohne Sicherheitenpflicht wird als neue Produktkategorie eingeführt, um größere Gewinnchancen zu ermöglichen. Zusätzlich gibt es Garantieprodukte für Rentner mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis.
– Der feste Grundfreibetrag von 175 € wird durch einen anteiligen Zuschuss von bis zu 480 Euro ersetzt. Für jeden eingezahlten Euro bis zu 1.200 Euro gibt es künftig einen staatlichen Zuschuss von 30 Cent.
– Lieferanten müssen entweder ihr eigenes Standardprodukt oder das eines kooperierenden Lieferanten anbieten. Dieses einfache Altersvorsorgeportfolio mit begrenzten Kosten soll die Auswahl erleichtern.
– Die Kosten für die Bürger werden gesenkt, indem Abschluss- und Verkaufskosten über die Vertragslaufzeit verteilt werden.
– Es wird eine flexiblere Zahlungsphase und mehr Wettbewerb geben, um langfristige Zahlungspläne ohne Restkapitalrente zuzulassen.
– Steuerliche Anreize wie Zulagen für Rentner mit niedrigem und mittlerem Einkommen sowie Familien mit Kindern bleiben erhalten. Das System wird vereinfacht und einkommensabhängige Berechnungen entfallen.
– Der Vorruhestand stärkt die Rentenversicherung der jungen Generation durch individuelle Rentensparkonten für Kinder und Jugendliche mit staatlichem Zuschuss.
– Kinder und Jugendliche, deren Eltern kein Rentensparkonto eröffnen, erhalten Zugang zu einer kollektiven Anlagelösung.
Der Start der neuen privaten Altersvorsorge ist für den 1. Januar 2027 geplant. Die Vorruhestandszahlung für im Jahr 2020 Geborene erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2029 werden weitere Jahrgänge einbezogen.
QUELLEN
