Jeder in Deutschland, der sich mit Finanzen, Wertpapieren beschäftigt oder für die Bereitstellung von Krypto-Asset-Diensten ist eine Genehmigung erforderlich oder Billigung BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen abgedeckt ist BaFin finden Sie in der Datenbank des Unternehmens.
Die Informationen von BaFin richtet sich nach § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes
Das sollten Sie wissen!
BaFin warnt vor betrügerischen Handelsplattformen.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin vor illegal agierenden Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrügereien am Finanzmarkt schützen können.
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