
Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor den Angeboten der GTF-Gruppe (.) Net/de, GTF-Gruppe (.) Com/de und gtf-Gruppen (.) Com/de. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Bankdienstleistungen (Darlehen) und Finanzdienstleistungen (Investitionen), Zahlungsdienste (Debitkarte) und Versicherungstransaktionen angeboten. Die unbekannten Betreiber sind Teil der GTF-Gruppe mit einem vermuteten Standort in Berlin und Kopenhagen (Dänemark). Die Website-Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der Bafin.
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland dürfen nur mit Genehmigung der Bafin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin genehmigt ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Informationen über die Bafin basieren auf § 37 Absatz 4 des Kreditgesetzes, § 8 Abs. 7 des Gesetzes über die Aufsicht von Zahlungsdiensten und § 308 Abs. 7 des Gesetzes zur Versicherungsaufsicht.
Das solltest du wissen!
Die Bafin, das Bundeskriminalamt und das staatliche Kriminalpolizeibüro raten Verbrauchern dringend, Internetinvestitionen sehr sorgfältig zu prüfen und im Voraus zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Zu diesem Zweck bietet der Podcast «Vorsicht war es der» von Bafin Consumer Protection wertvolle Informationen, wie man sich vor Betrugsversuchen schützen kann.