Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites tradegateag(.)com und webtrader.tradegateag(.)com. Diese Websites bieten lizenzfreie Krypto-Asset-Dienste sowie lizenzfreie Bank- und Finanzdienstleistungen an, darunter den Handel mit Krypto-Assets und Finanzinstrumenten. Hierbei handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch zum Nachteil der Aktiengesellschaft Tradegate AG Berlin, die die Website tradegate.ag betreibt.
Unternehmen, die in Deutschland Bank-, Finanz-, Wertpapier- oder Krypto-Asset-Dienstleistungen anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis oder Billigung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin abgedeckt ist, finden Sie in der Datenbank des Unternehmens.
Die Informationen der BaFin richten sich nach § 10 Abs. 7 des Kryptomarktaufsichtsgesetzes und § 37 Abs. 4 des Bankrechts.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern grundsätzlich dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich vorher gründlich zu informieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.
