
Die Bafin hat die Prüfung eingeleitet, weil die Bilanzierung latenter Steuern und die im Managementbericht vorgelegte prognostizierte Abweichung falsch sein kann.
Seit die Bafin die Prüfung bekannt gemacht hat, wird sie die Öffentlichkeit über ihr Ergebnis informieren. Dies geschieht unabhängig davon, ob Fehler festgestellt wurden oder nicht.
Rechtsgrundlage von Bafin
Sollte die Bafin spezifische Hinweise auf eine falsche Rechnungslegung erhalten, muss sie eine Prüfung im Zusammenhang mit dem betreffenden Unternehmen einleiten. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Gesetz über den Wertpapierhandel (§ 107 Absatz 1 des WPHG). Diese Prüfungen werden in der Regel von KI-Auditoren der Bafin durchgeführt.
Die Bafin muss gelegentlich bekannt geben, dass sie Prüfungen durchführt (§ 107 Absatz 1 Satz 5 des WPHG), um gesetzlich die Integrität des Finanzmarktes zu stärken (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz). Ab dem 1. Januar 2022 wird die Bafin die Öffentlichkeit früher und transparenter über ihr Verfahren zur Bilanzkontrolle informieren. Weitere Informationen zu Meldungen im Rahmen der Bilanzsteuerungsverfahren finden Sie in unserer Überwachungsbenachrichtigung.
Die Ankündigung des Prüfungsvertrags fördert die Transparenz bei der Arbeit der Bilanzsteuerung durch die Bafin.