Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin hat am 12. September 2025 die Oldenburg Landesbank Ag bestellt, um geeignete organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, damit jährliche Steuerzertifikate rechtzeitig ausgestellt werden. Dies dient dazu sicherzustellen, dass die jährlichen Steuerzertifikate bis zum 30. Juni des folgenden Jahres (erstmals ab 2026 für das Jahr 2025) an die Kunden verschickt werden. Die Bank hat nun Verzögerungen bei den Steuerzertifikaten für das Jahr 2024 behoben.
Im Mai 2023 hat die Bafin zu diesem Zweck eine Überwachungsbenachrichtigung veröffentlicht. Gemäß den Vorschriften der Bafin müssen Darlehen, Finanzdienstleistungen und Wertpapierinstitute in Deutschland die Steuerzertifikate bis zum 30. Juni des folgenden Jahres ausstellen. Nur wenn die Kunden dieser Institute ihre Steuerzertifikate rechtzeitig erhalten, können sie ihre eigenen Zahlungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen und die Daten in ihrer Einkommensteuererklärung eintragen.
Dienstleistungen im besten Interesse der Kunden anbieten
Die Institute sind verpflichtet, ihre Dienstleistungen im Bereich von Wertpapieren und professionellen Unterstützungsdiensten im besten Interesse der Kunden anzubieten. Dies umfasst den Handel mit Wertpapieren gemäß § 63 Absatz 1 des WPHG). Institute verletzen diese Verpflichtung, wenn sie Steuerzertifikate erst nach dem 30. Juni des folgenden Jahres ausstellen, da sie beispielsweise keine angemessenen organisatorischen Maßnahmen ergriffen haben.
Die Bafin hat mit der Bestellung an die Oldenburg Landesbank Ag sichergestellt, dass die kollektiven Interessen der Verbraucher geschützt werden.
