Der Stabilitätsrat tagte am 9. Dezember 2025 unter dem Vorsitz des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen. Dr. Marcus Optendrenk und der Außenminister Dr. Rolf Bösinger vertritt den Bundesminister der Finanzen.
Der Schwerpunkt dieser Sitzung lag auf der Überwachung der Schuldenbremse von Bund und Ländern sowie der Staatshaushalte zur Vermeidung drohender Haushaltsnotfälle. Beide Themen wurden erstmals unter Berücksichtigung der neuen Verschuldungsmöglichkeiten durch die Grundgesetzänderungen im März dieses Jahres behandelt.
Der Bund hat für den Haushalt 2026 mehr als 180 neue Schulden Herr. Euro hat entschieden. Dazu gehört u mit Ausnahme des Verteidigungsausgabenbereichs in Höhe von knapp 58 Herr. Euro sowie die Aufwendungen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität für zusätzliche Investitionen in Höhe von rund 58 Euro Herr. Euro. Damit schafft der Bund den notwendigen finanziellen Spielraum, um die strukturelle Modernisierung des Landes in den kommenden Jahren erfolgreich voranzutreiben.
Darüber hinaus tätigen die Länder erhebliche Zukunftsinvestitionen aus ihren Haushalten, Mitteln aus Sondervermögen und der strukturellen Schuldenkomponente. In diesem Jahr nutzen bereits sieben Länder (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) die neu geschaffene Strukturschuldenoption für Länder. Derzeit werden im Jahr 2026 11 Länder die Strukturkomponente nutzen: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Überwachung der Schuldenbremse im Griff
Der Stabilitätsrat hat in diesem Jahr seine Überwachung der Schuldenbremse überarbeitet. Er stellte fest, dass die seit 2020 im analysierten Zeitraum mehrfach ausgerufenen Ausnahmezustände bei der Bundesregierung (2020 bis 2023) und in vielen Bundesländern (2020: 16 Bundesländer, 2021: 12, 2022: 10, 2023: 6, 2023: 6, 2024) einen Grenzsinn haben: 5, 2024) Bewertung. In diesen Jahren konnte die Schuldenbremse oft nur durch Notschulden aufrechterhalten werden. Das Stabilitätsboard erkennt Optimierungspotenzial und Testbedarf. Das Stabilitätsgremium wird beide Themen auch im nächsten Jahr weiter beobachten und dabei auch die für die Überwachung relevanten Auswirkungen der neu geschaffenen Schuldenmarge und die Ergebnisse des Expertengremiums zur Modernisierung der Schuldenregel berücksichtigen.
Im diesjährigen harmonisierten Monitoring der Schuldenbremse für die Jahre 2024 bis 2026 stechen drei Länder hervor: Schleswig-Holstein aufgrund eines für verfassungswidrig erklärten Haushalts im Jahr 2024, Brandenburg und Hamburg im Jahr 2026 aufgrund unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen für zulässige Kreditaufnahmen zwischen Landesrecht und harmonisierter Schuldenbremse.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil:
„Wir investieren in die Zukunft unseres Landes. Es ist richtig und notwendig, die neuen Verschuldungsmöglichkeiten zu nutzen, die im Grundgesetz verankert sind. Denn damit geben wir dringend benötigte Konjunkturimpulse solide Staatsfinanzen gewährleisten können.“
Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk:
„Solide und verlässliche Haushalte sind eine zentrale Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Die geltenden nationalen und europäischen Regeln geben einen festen Rahmen vor, der bei finanzpolitischen Entscheidungen zu beachten ist.“
Gleichzeitig ist es wichtig, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam die Modernisierung unseres Landes vorantreiben, damit das Vertrauen wächst und Investitionen Wirkung zeigen können – nicht nur auf staatlicher, sondern vor allem privater Ebene. Beides ist für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich.“
Rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen:
„In den Ländern wurden in kurzer Zeit die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um die Mittel aus dem Sonderfonds Infrastruktur zügig auf kommunaler Ebene umsetzen zu können. Der Sonderfonds bietet den notwendigen Spielraum, um künftige Schlüsselinvestitionen und Modernisierungen vorab zu finanzieren. Infrastrukturinvestitionen in Kombination mit Bürokratieabbau und Investitionsanreizen für Unternehmen eröffnen die Chance, das Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft zu steigern und auch mittelfristig für Nachhaltigkeit zu sorgen.“
Bremen und Berlin zeichnen sich durch ihre Haushaltsüberwachung aus
Neben Bremen, das sich bereits in der Umstrukturierung des Stabilitätsrats befindet, deuten auch Kennzahlen auf eine drohende Haushaltsnotlage für Berlin hin. Auslöser hierfür ist die bereits in diesem Jahr bestehende Nutzung der strukturellen Schuldenoption der Staaten, ohne die es keine Auffälligkeit gäbe. Angesichts der Neueinführung dieser Komponente in diesem Berichtsjahr sieht ein Beschluss des Stabilitätsrates im Frühjahr 2025 ausnahmsweise die Möglichkeit einer Anpassung für diesen Fall vor. Daher wird es in diesem Jahr keine Evaluierungskommission zur Analyse der Haushaltslage für Berlin geben.
Der Bewertungsausschuss entbindet das Saarland von der Prüfung – Bremen bleibt im Sanierungsprozess
Der Stabilitätsrat folgt der Empfehlung des Evaluierungsausschusses, zum jetzigen Zeitpunkt keine drohende Haushaltsnotlage im Saarland zu erkennen, zumal die Auffälligkeit im Monitoringjahr 2024 in diesem Berichtszyklus behoben wird. Allerdings drängt der Stabilitätsrat das Saarland zu erhöhter Haushaltsdisziplin, insbesondere aufgrund der hohen Verschuldung und der Nottilgungsverpflichtungen.
Die Umsetzung des im vergangenen Jahr mit Bremen vereinbarten Restrukturierungsprogramms hat begonnen. Der Stabilitätsrat begrüßt die aktuellen und geplanten Sanierungsbemühungen Bremens. Gleichzeitig ist nach der aktuellen Haushaltsplanung aufgrund der Nutzung der neuen Strukturverschuldungsoption, die im Restrukturierungsprogramm noch nicht berücksichtigt wurde, nicht damit zu rechnen, dass das vereinbarte Restrukturierungsziel erreicht wird. Der Stabilitätsrat bittet den Bewertungsausschuss, eine angemessene Anpassung mit Bremen offen zu prüfen. Ziel bleibt es, eine nachhaltige Intransparenz im Kennzahlensystem zu erreichen.
Beschlüsse und Beratungsunterlagen werden veröffentlicht unter: www.stabilitaetsrat.de.
