Es ist von großer Bedeutung für den Bund, die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern. Dabei setzt er sich für leistungsfähige Kommunen und Lokale Investitionen ein.
Das Bundeskabinett hat heute das Landes- und Kommunalhilfegesetz (LKEG) beschlossen. Dieses Gesetz sieht vor, dass den Ländern von 2026 bis 2029 eine zusätzliche Erleichterung in Höhe von 1 Milliarde Euro pro Jahr gewährt wird. Damit wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag direkt umgesetzt, um die finanzielle Lage der Kommunen zu verbessern.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Wir stärken die Handlungsfähigkeit der Kommunen und setzen die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag konsequent um. Dies ist ein klares Signal, dass die Bundesregierung die finanzielle Situation auf kommunaler Ebene ernst nimmt und gemeinsam handelt. Die Investitionen in Masseninfrastruktur, Bildung, Digitalisierung und Gesundheitswesen sind entscheidend für die Zukunft und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.“
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Landes- und Kommunalhilfegesetz sieht für die Jahre 2026 bis 2029 folgende Maßnahmen vor:
- Hilfe für finanzschwache Länder, deren Kommunen mit hohen Liquiditätskrediten belastet sind: ca. 250 Mio. Euro
- Erleichterung für die ostdeutschen Länder – Zusätzliche Stromversorgungssysteme: ca. 350 Mio. Euro
- Entlastung finanzstarker Länder beim Bundesfinanzausgleich: ca. 400 Mio. Euro
Die Ausnahmeregelungen sollen bereits ab 2026 gelten und die finanziellen Auswirkungen für den Bund sind bereits in der Haushaltsplanung für die nächsten Jahre berücksichtigt.
Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung die Weichen gestellt, indem sie 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für Investitionen in Ländern und Kommunen bereitgestellt hat. Diese Mittel sollen für lokale Investitionen wie moderne Straßen, Schulen, Sportplätze, Cyberabwehr und Energieinfrastruktur verwendet werden.
Zusätzlich erhalten die Länder Mittel in Höhe von 8 Mrd. Euro aus dem Sonderfonds Infrastruktur und Klimaneutralität, um in Bildungs- und Pflegeinfrastruktur, Kindertagesstätten und Krankenhäuser zu investieren. Der Bund unterstützt zudem mit einem Wachstumsstimulans private Investitionen, um die Wirtschaft anzukurbeln und die Infrastruktur zu stärken. Die vollständige Ausgleichung der Steuerausfälle der Gemeinden sowie das staatliche und kommunale Hilfsgesetz, das vom Kabinett verabschiedet wurde, werden bis 2029 den Ländern und Kommunen Hilfen in Höhe von ca. 25 Mrd. Euro bereitstellen.
Landes- und kommunales Beihilferecht im Detail
Neben dem Landes- und Kommunalhilfegesetz wird ein weiteres zeitlich begrenztes Hilfspaket verabschiedet:
- Von 2026 bis 2029 unterstützt der Bund finanzschwache Bundesländer mit 250 Mio. Euro jährlich bei Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen von überhöhten Liquiditätskrediten. Die Mittel werden als zusätzliche Bundesmittel für besondere Bedürfnisse bereitgestellt, die sich aus der übermäßigen Kommunalverschuldung dieser Bundesstaaten ergeben.
- Der Kostenanteil der Zusatzrentensysteme an den Beiträgen wird von den ostdeutschen Ländern (DDR) zwischen 2026 und 2029 von 50 % auf 40 % gesenkt. Der Anteil des Bundes steigt entsprechend von 50 % auf 60 %. Dadurch werden rund 350 Mio. Euro jährlich von der Steuer befreit.
- Der Finanzkraftausgleich finanzstarker Länder wird in den Jahren 2026-2029 um 400 Mio. Euro jährlich von der Steuer befreit. Dies erfolgt durch eine Änderung des Finanzkraftausgleichstarifs, wodurch die Umsatzsteuerabzüge finanzstarker Staaten um 400 Mio. Euro erhöht werden. Die Bundeszulagen werden entsprechend um 400 Mio. Euro pro Jahr erhöht. Durch diese Erhöhung wird sichergestellt, dass die Senkung des Umsatzsteuerzuschlags für jedes finanzschwache Land ausgeglichen wird.
Gemäß dem Grundgesetz tragen die Länder die finanzielle Verantwortung für ihre Gemeinden und haben die Aufgabe, ihre Kommunen von übermäßiger Verschuldung zu entlasten. Dennoch unterstützt der Bund die Kommunen in erheblichem Umfang bei der Finanzierung ihrer Aufgaben.
Zusätzliche Maßnahmen des Bundes zur Entlastung von Ländern und Kommunen
Der Bund steht den Ländern und Kommunen verlässlich zur Seite. Das zentrale Ziel ist es, das Leben der Bürger zu verbessern und zu vereinfachen.
Der Bund unterstützt die Kommunen unter anderem durch folgende Maßnahmen:
- Die Bundesregierung unterstützt die Kommunen insbesondere durch (Ko-)Finanzierung von Geldleistungen im Social Business. So übernimmt sie derzeit über 70 % der Übernachtungs- und Heizkosten im SGB II. Im Jahr 2026 belaufen sich diese Erleichterungen auf 25 Mrd. Euro. Durch die Übernahme der Sozialausgaben gewährleistet der Bund einen gleichwertigen Lebensstandard in ganz Deutschland.
- Seit 2018 hat der Bund dauerhaft ein Hilfspaket in Höhe von 5 Mrd. Euro pro Jahr veröffentlicht, um die kommunale Finanzkraft zu stärken.
- Der Bund unterstützt die Länder mit mehreren Milliarden Euro in den Bereichen Bildung und Pflege, beispielsweise mit finanzieller Unterstützung für Investitionen wie der Digitalisierung von Schulen. Er übernimmt auch laufende Kosten in diesen Bereichen, etwa zur Verbesserung der Kindertagesstätten-Qualität oder über das Start Chance Programm.
- Der Bund leistet zusätzliche finanzielle Unterstützung in verschiedenen Bereichen wie Verkehr, Klimaschutz, Wohnen/Stadtentwicklung, Gesundheit und Flucht/Migration in Höhe von mehreren Milliarden Euro pro Jahr.
