Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den WhatsApp-Gruppen „Tethys Investment Alliance 771“ und „Tethys Investment Alliance-S62“, den Websites „tethys-alliance.de“ und „tethys-uberblick.com“ sowie den Anwendungen „QVTCoinese“ und „QVTCoinese Pro“, die angeblich von Mitarbeitern von Tethy und Dubai Investment Baku genutzt werden. Management SRL operiert werden. In WhatsApp-Gruppen werden Verbraucher über die entsprechenden Apps zum Handel mit Finanzprodukten verleitet. Es besteht der Verdacht, dass unbekannte Betreiber unerlaubt Bank- und Finanzdienstleistungen anbieten. Nach unserem besten Wissen besteht keine Verbindung zu Tethys Investment Management SRL ein verbundenes Unternehmen oder dessen Mitarbeiter. Hierbei handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch zum Nachteil des Unternehmens.
Aus vergleichbaren Fällen ist folgender beispielhafter Ablauf einer Unternehmensgründung bekannt geworden:
– In sozialen Netzwerken werden Werbeanzeigen geschaltet, die beispielsweise kostenlose Aktienempfehlungen oder Informationen zum Aktienhandel bieten. Für die Werbung werden namhafte Wirtschaftsexperten sowie autorisierte Institute herangezogen. Interessierte Anleger werden gebeten, die Ersteller der Anzeigen über den WhatsApp-Nachrichtendienst zu kontaktieren und einer WhatsApp-Gruppe beizutreten.
– In WhatsApp-Gruppen teilt ein vermeintlicher Wirtschaftsexperte, oft unterstützt von einem Assistenten, sein Wissen zu Finanzthemen. In Seminaren oder Unterrichtsstunden werden Informationen über vermeintlich gewinnbringende Anlagemuster weitergegeben und Empfehlungen zum Kauf bestimmter Aktien ausgesprochen.
– Gruppeninitiatoren versuchen über mehrere Wochen hinweg Vertrauen aufzubauen. Als nächstes wird meist ein innovatives Finanzinvestitionssystem vorgestellt, mit dessen Hilfe erhebliche Gewinne erwirtschaftet werden können. Teilweise wirbt es mit einem eigenen Krypto-Token, der vor dem Handel erworben werden kann.
– Die Gruppenmitglieder werden gebeten, an täglichen Marketingkampagnen teilzunehmen Überprüfen- Nehmen Sie an Werbeaktionen und Wettbewerben teil z. B. Um Kryptowährungen oder Sachwerte erhalten zu können.
– Interessierte Anleger werden gebeten, sich an eine externe Person zu wenden Online- Die Handelsbörse, das eigene Handelsprogramm des Betreibers oder eine Anwendung, um verschiedene Finanzprodukte handeln zu können, die vom Initiator der WhatsApp-Gruppe empfohlen wurden. Offenbar besteht in der Regel nur ein eingeschränkter Zugang zu diesen Handelsplattformen.
– In einigen Fällen ist die Verwendung von Tests a Online-Beworbene Handelsplattform oder Anwendung. Die Initiatoren der Gruppen stellen hierfür teilweise finanzielle Mittel zur Verfügung. Zur Vertrauensbildung sind zunächst Testzahlungen kleinerer Beträge möglich.
– Einzahlungen sind in der Regel über ein ausländisches Konto oder die Zahlung in Form von Krypto-Assets möglich.
– Mit fortschreitender Situation steigt der Druck auf die Anleger, weitere Einlagen zu tätigen. Zahlungen sind unter Auflagen oder gar nicht mehr möglich.
– Die Erreichbarkeit der Websites, auf denen die Handelsplattform aufgerufen werden kann, ändert sich häufig.
Jeder in Deutschland, der finanziell in der Lage ist oder Die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen bedarf einer Erlaubnis BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen abgedeckt ist BaFin finden Sie in der Datenbank des Unternehmens.
Die Informationen von BaFin richtet sich nach § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern grundsätzlich dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich vorher gründlich zu informieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin vor illegal agierenden Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrügereien am Finanzmarkt schützen können.
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