
Die Aktiengesellschaft International Ziraat Bank verstößt gegen § 25 Abs. 1 des Kreditgesetzes (Kwg)
Angemessene Geschäftsorganisation
Eine angemessene Unternehmensorganisation soll sicherstellen, dass Kreditinstitute den gesetzlichen Bestimmungen einhalten und aus wirtschaftlicher Sicht das tun, was erforderlich ist. Da dies erledigt werden muss, reguliert § 25A Absatz 1 Kwg. Ein wesentlicher Bestandteil der richtigen Unternehmensorganisation ist ein angemessenes und effizientes Risikomanagement. Es soll das triviale kontinuierliche Risiko von Kreditinstitutionen gewährleisten.
Dies bedeutet unter anderem, dass Kreditinstitute im Rahmen der Verwaltung ihrer Risiken über eine vollständige funktionale Bankkontrolle und eine angemessene Risikokontrolle verfügen. Dies bedeutet auch, dass die Institute die Risiken bestimmen und ordnungsgemäß überwachen – und dass sie die richtigen Schlussfolgerungen daraus ziehen. Bafin Sie betrachten jeden Punkt dieses Risikomanagementprozesses und überprüfen, wie die Institute mit ihren Risikotreibern umgehen.
Kommt Bafin Nach Abschluss, dass die Unternehmensorganisation eines Instituts Mängel hat, kann dies funktionieren. Beispielsweise kann es dazu aufgefordert werden, dass das Institut zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen zusätzliche Mittel verfügt und dass die Bank die gefundenen Mängel stoppen wird. Es hat Bafin Bei der Ziraat Bank International AktiengeSellschaft mit zwei bescheidenen Verordnungen vom 6. März 2025. Kwg. Die Grundlage für die Vereinbarung für die fehlerhafte Verarbeitung ist § 25a ABS. 2 Satz 2 Kwg.
Benachrichtigungen sind ab dem 10. April 2025 endgültig.
Die Maßnahmen werden auch gemäß den festen Regeln veröffentlicht. Sie können in § 60b Absatz 1 finden Kwg.