Finanzaufsicht BaFin hat kürzlich einen Aufsichtsbescheid zur neuartigen Cyberversicherung veröffentlicht. Dieser Bescheid legt die Bedingungen fest, unter denen Unternehmen eine Schwankungsrückstellung bilden können.
Der Aufsichtsbescheid informiert Unternehmen darüber, wie sich die separate Gewinn- und Verlustrechnung, die erstmals Ende 2025 für Cyber erstellt wird, auf die Bildung ihrer eigenen Schwankungsrückstellung auswirkt. Er konkretisiert, wann Unternehmen eine Cyber-Ausgleichsrückstellung auf Basis von Verlustraten über einen kurzen Zeitraum von sieben Jahren bilden können. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Bildung einer solchen Rückstellung die Ausgleichsrückstellung der Versicherungssparte beeinflusst, für die bisher Cyber-Prämien- und Schadensdaten gemeldet wurden.
Der Aufsichtsbescheid richtet sich an Versicherungsunternehmen, die im Bereich der autonomen Cyberversicherung tätig sind. Die Veröffentlichung der BaFin enthält auch Cyberdaten aus Branchenabfragen für die Jahre 2020 bis 2024.
