Die Europäische Bankenaufsicht (EBV) hat Richtlinien zur Förderung der Vielfalt, einschließlich Diversity-Strategien und geschlechtsspezifischer Gehaltsgradienten, gemäß den Richtlinien 2013/6/36/EU und der Richtlinie 2019/2034 (GL/2023/08) veröffentlicht. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, CRR-Kreditinstitute gemäß § 1 Absatz 3c des Kreditwesengesetzes (Kwg) zu eliminieren. Die Konsultation läuft bis zum 21. Februar 2025.
Nationale Aufsichtsbehörden müssen die Informationen aus den Richtlinien der teilnehmenden Institute bis zum 30. April 2025 erfassen und an die EBV übermitteln.
Datensammlung für die Vielfalt durch Aufsichtsbehörden
Artikel 91 Absatz 11 der CRD-Leitlinien 2013/36/EU fordert Aufsichtsbehörden auf, Daten zur Vielfalt in den Instituten zu sammeln. Neue spezifische Anleitungen zur Datenerfassung werden erstmals dieses Jahr verwendet. Zukünftig wird die Datenerhebung alle drei Jahre von den ausgewählten Instituten durchgeführt.
Der Gesetzgebungsprozess zur Anpassung des Kwg und die Regulierung von Anzeigen (Ansvv) konnten noch nicht abgeschlossen werden, da die von der EBV bereitgestellten Richtlinien noch ausstehen. Daher ist eine allgemeine Reihenfolge erforderlich. Die Aufsicht informiert die anderen teilnehmenden Institute individuell über ihre Beteiligung.
Die EBV hat die Liste der teilnehmenden Institute auf ihrer Website veröffentlicht.
Kommentare werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bis zum 51. Nein entgegengenommen.
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