
Der Grund für die Maßnahme war insbesondere Mängel mit Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Funktionsweise des Geschäfts und die Funktionalität des Risikomanagements.
Das Land Raiffeisenbank Thurnauer Zum Beispiel Daher verstießen sie gegen die Anforderungen von § 25a Punkt 1 des Bankgesetzes (Kwg)
Angemessene Geschäftsorganisation
Eine angemessene Unternehmensorganisation soll sicherstellen, dass Kreditinstitute den gesetzlichen Bestimmungen einhalten und aus wirtschaftlicher Sicht das tun, was erforderlich ist. Da dies erledigt werden muss, reguliert § 25A Absatz 1 Kwg. Ein wesentlicher Bestandteil der richtigen Unternehmensorganisation ist ein angemessenes und effizientes Risikomanagement. Es soll das triviale kontinuierliche Risiko von Kreditinstitutionen gewährleisten.
Dies bedeutet unter anderem, dass Kreditinstitute im Rahmen der Verwaltung ihrer Risiken über eine vollständige funktionale Bankkontrolle und eine angemessene Risikokontrolle verfügen. Dies bedeutet auch, dass die Institute die Risiken bestimmen und ordnungsgemäß überwachen – und dass sie die richtigen Schlussfolgerungen daraus ziehen. Jeder Punkt dieses Risikomanagementprozesses ist zu sehen Bafin Und sie kontrollierten die Art und Weise, wie die Institute mit ihren Risikofahrern umgehen.
Kommt Bafin Nach Abschluss, dass die Unternehmensorganisation eines Instituts Mängel hat, kann dies funktionieren. Zum Beispiel kann es dazu bitten, dass das Institut zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen über zusätzliche Mittel verfügt. Es hat Bafin Gegenüber Raiffeisenbank Thurnauer Land Zum Beispiel arrangiert durch die Entscheidung vom 17. Januar 2025. Die Grundlage dafür ist § 10 Absatz 3 Satz 1 in Kombination mit Satz 2 Nummer 2 Kwg.