Mit Beschluss vom 17.02.2026 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Aktiengesellschaft (AG) die Erlaubnis zum Betrieb zusätzlicher Versicherungssparten und Risikoarten gemäß Anlage 1 zum Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen erteilt:
NEIN. 1 Unfall (begrenzt auf die Art des Risikos)
d) Transport von Personen
Die Ermächtigung erstreckt sich auf den Betrieb der Erstversicherung.
Versicherungsgesellschaft:
und sicher AG (5222)
Provinzgasse 1
48159 Münster
