
Finanzielle Aufsicht Bafin Hat die Rate des Randes Gmbh Eine Geldstrafe von 25.000 Euro. Der Grund für die Geldbuße war ein Verstoß gegen das Gesetz der Zahlungsdienste. Das Unternehmen hatte kein angemessenes Datenverarbeitungssystem, um das Gesetz über Geldwäsche zu gewährleisten.
Die Entscheidung ist endgültig.
Auf dem Hintergrund:
§ 27 Abs. 1) Satz 1 des Gesetzes über Zahlungsdienste (Zag) reguliert die organisatorischen Verpflichtungen der Institute, eine angemessene Unternehmensorganisation aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Eine angemessene Geschäftsorganisation nach § 27 ABS. 1 Satz 2 Nummer 5 Zag Angemessene Maßnahmen, einschließlich Datenverarbeitungssysteme, die den Bestimmungen des Gesetzes über Geldwäsche einhalten (WäscheGWG)
Die Rate -Diät Gmbh Verstoß gegen diese Verordnung und aufgrund seiner Geldwäscheberichte im Zentralbüro für Finanztransaktionsprüfungen (Die Einheit der Finanzinformationen – – Sohn) eingereicht.